Mit besten Genen: der Volkswagen Polo R für die WRC

Das Kürzel R kombiniert bei Volkswagen die Eigenschaften souveränen Handlings und kompromissloser Antriebsagilität mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Das R adelt Volkswagen Modelle zu Fahrzeugen mit herausragender Dynamik, überzeugenden Leistungsdaten und Sportlichkeit – und das bei einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Ab 2013 tritt Volkswagen mit dem Polo R WRC in der Rallye-Weltmeisterschaft an.

Mit dem 2011 neu geformten Technischen Reglement bietet die Rallye-WM beste Voraussetzungen für den Einsatz des Polo: Das neue Regelwerk schreibt 1,6-Liter-Turbomotoren mit Direkteinspritzung vor und folgt damit dem Trend zum Downsizing – eine Disziplin, in der Volkswagen mit klein­volumigen, aufgeladenen und damit hocheffizienten Motoren eine Vorreiter­rolle innehat. Kombiniert mit ausgeklügelten Richtlinien, die auch auf der Kostenseite für Effizienz stehen, bildet die Rallye-Weltmeisterschaft eine sehr attraktive Bühne für Volkswagen.

Vierzylinder-Turbomotor mit Direkteinspritzung und rund 300 PS
Herzstück des Volkswagen Polo R WRC wird ein 1,6-Liter-TSI-Motor sein, der mit Direkteinspritzung und Turboaufladung rund 300 PS Leistung und ein maximales Drehmoment von etwa 350 Newtonmeter erreichen wird. Dem aufgeladenen Vierzylinder-Triebwerk wird dem Reglement entsprechend durch einen 33 Millimeter großen Luftmengenbegrenzer bei hohen Dreh­zahlen die Luftzufuhr genommen. Das 2011 neu eingeführte Motoren-­Reglement trifft die Volkswagen Philosophie zum cleveren Downsizing für hohe Effizienz bei gleichzeitig sportlichem Leistungsvermögen also genau.

Für die Kraftübertragung ist ein sequenzielles Getriebe vorgesehen. Daneben wird der Polo R WRC natürlich einen Sicherheitskäfig, Allradantrieb und nicht zuletzt eine aerodynamisch optimierte Außenhaut erhalten. Gemäß Reglement wird das Leergewicht bei mindestens 1.200 Kilogramm liegen. In der Rallye-Weltmeisterschaft muss die technische Konzeption eines „World Rally Car“ auf einer Serienkarosse basieren. Tiefgreifende Fahrhilfen sind verboten. Ziel ist eine vernünftige Begrenzung der Entwicklungskosten.